Corona Notbremse in Frechen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung die Corona-Notbremse für 31 Kreise und kreisfreie Städte angeordnet darunter auch Frechen.
WIR HABEN 2 OPTIONEN UND BEIDE SIND BEI UNS MÖGLICH .
OPTION 1 Ohne TEST
Körpernahe Dienstleistungen,
bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind untersagt. Davon ausgenommen sind medizinisch notwendige Leistungen, Friseurleistungen, Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege.
OPTION 2 mit TEST
Alle Körpernahe Dienstleistungen,
bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung zulässig.
Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Im Klartext: alle Fußpflegedienstleistungen sind ohne TEST möglich alle anderen Dienstleistungen nur mit Test.
Wir bitten um Verständnis !
ALLE VEREINBARTE TERMINE BLEIBEN BESTEHEN FÜR FRAGEN ZU DIESER VERORDNUNG STEHE WIR IHNEN GERN ZUR SEITE.
Verordnung gültig bis bis 18.4.2021
Lockdown
WIR MACHEN AUF...
Ab den 8.3.2021
sind alle Dienstleistungen wieder möglich.
Produktverkauf auch nur nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie !!!
Bei Dienstleistungen
(betrifft nur Kosmetische Gesichtsbehandlungen) ,
bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 NEGATIV Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden Voraussetzung ist .
Bitte machen Sie den Test vor dem Besuch des Studios falls dieser positiv ausfällt verschieben Sie bitte kurzfristig unseren vereinbarten Termin .
Ab den 8. März 2021 wird allen Bürgerinnen und Bürgern mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis in einem Testzentrum oder bei
niedergelassenen Ärzten ermöglicht.
Die Kosten übernimmt ab dem 8. März der Bund.
Kostenlose Test gibt es ohne Voranmeldung unter folgender Adresse:
Frechener Krankenpflege AK GmbH
Altestr.47
50236 Frechen
02234-240290
SELBSTTESTS
Die Selbsttests haben wir für Sie im Studio vorrätig und stellen diesen zum Selbstkostenpreis von 7,95 € zu Verfügung .
NUR nach TERMINVEREINBARUNG !!!
Beschluss 3.03. 2021
5. Nachdem erste Öffnungsschritte im Bereich der Schulen und Friseure sowie einzelne weitere Öffnungen in den Ländern bereits vollzogen wurden, werden nunmehr in einem zweiten Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich
∙ Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte zukünftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm wieder öffnen.
∙ Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen -wie bei Kosmetik oder Rasur- nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.
∙ Zugleich werden alle geöffneten Einzelhandelsbereiche die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherstellen.
AB den 1.3.2021
öffnen wir für alle Fußpflege -Dienstleistungen
NUR nach Terminvereinbarung!!!
AB 1.3.2021 ist auch nicht med. notwendige Fußpflege wieder gestattet.
Der Lockdown wurde bis 7.03.2021 verlängert ,
daher ist in dieser Zeit kein Verkauf ,Massage oder kosmetische Behandlungen möglich.
Verordnung ab 1.3.2021
(2) Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen), sind untersagt. Davon ausgenommen sind 1. medizinisch notwendige Leistungen von Handwerkern und – unabhängig vom Vorliegen einer eigenen Heilkundeerlaubnis – Dienstleistern im Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinische Fußpflege, Logopäden, Hebammen und so weiter, Hörgeräteakustikern, Optikern, orthopädischen Schuhmachern und so weiter),
1a. ab 1. März 2021 nach vorheriger Reservierung Friseurdienstleistungen und Leistungen der nicht medizinischen Fußpflege
Liebe Kunden ,
wir haben in den vergangenen Monaten alles Erdenkliche getan, um die Gesundheits- und Hygienestandards in unserem Studio im Sinne unserer Kunden und Mitarbeiter an Richtlinien der Gesundheitsbehörden und der Bundesregierung in bestmöglicher Form anzupassen und werden uns weiterhin daran halten .
Das SAM spa Kosmetikstudio hat den erfolgreichen Abschluss des Kurses zu Dermalogicas Prinzipien für größere Sicherheit beim Erbringen von Dienstleistungen!
Wir sind davon überzeugt, dass die menschliche Note, auf die wir schon so lange Wert legen, heute mehr denn je geschätzt wird.
Deshalb ist es unsere Aufgabe, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um unsere Kunden in einem warmen, sicheren Ambiente erneut willkommen heißen zu können.
Bei uns sind Sie in GUTEN Händen